Psychische Erkrankungen: Häufigster Treiber für Fluguntauglichkeit. Achte darauf, dass Psyche explizit mitversichert ist – viele internationale Verträge schließen sie aus. → Klauseln prüfen
Bewegungsapparat (Rücken/Orthopädie): Schmerzen, Bandscheiben, Arthrosen – relevant für Medical-Eignung; langfristig oft chronisch → Rentenhöhe realistisch wählen
Augen/OP (PRK/LASIK): Teilweise ausgeschlossen oder mit Wartezeiten – hier entscheiden Tarife. → Loss-of-Licence Vergleich
HNO (Tinnitus/Innenohr): Kann temporäre oder dauerhafte Untauglichkeit auslösen; gute Tarife leisten ab bestätigtem Medical-Entzug.
Neurologische/Onkologische Erkrankungen: Niedrige Eintrittswahrscheinlichkeiten, aber hohe Schwere – ausreichende Leistungsdauer und Endalter sind essenziell.
→ Loss-of-Licence Vergleich: Tarife & Klauseln prüfen
In Statistiken zur Erwerbsminderung/BU führen psychische Erkrankungen seit Jahren die Auslöserliste an; direkt dahinter folgen Beschwerden am Bewegungsapparat. Für Piloten verschiebt sich der Fokus: schon moderate Einschränkungen (z. B. Sehschärfe nach refraktiven Eingriffen, Tinnitus/Innenohr, wiederkehrender Schwindel) können das Medical gefährden. Die Folge ist nicht „nur“ eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, sondern das Verbot der Berufsausübung. Genau hier setzt die LoL an: Leistung ab bestätigter Untauglichkeit (Medical/Behörde) – also ohne 50 %-BU-Hürde. Darum sind Tarife mit Psyche-Einschluss, stimmigem Endalter und ausreichender Leistungsdauer so wichtig.
Hinter der nüchternen Statistik verbergen sich oft sehr konkrete Auslöser, die Piloten in der Realität treffen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout führen schnell zum Entzug des Medicals – auch dann, wenn die Beschwerden im Bürojob noch kompensierbar wären.
Beim Bewegungsapparat reicht manchmal schon ein Bandscheibenvorfall, um langfristig untauglich zu sein: Heben schwerer Ausrüstung, Druckveränderungen in der Kabine oder langes Sitzen in Zwangshaltung verschärfen die Problematik.
Im Bereich HNO/Auge sind es nicht selten kleine Eingriffe oder scheinbar „harmlose“ Veränderungen, die gravierende Folgen haben: eine refraktive OP (PRK/LASIK) mit Restdioptrien, wiederkehrender Schwindel oder Tinnitus reichen für die Untauglichkeit aus.
Allen Beispielen gemeinsam ist: Die Flugdienstuntauglichkeit greift früher als die klassische Berufsunfähigkeitsgrenze von 50 %. Genau deshalb sind Loss-of-Licence-Versicherungen so entscheidend – sie leisten bereits beim Wegfall des Medicals.
Ein Pilot oder Flugschüler muss besonders hohe gesundheitliche Anforderungen zur Ausübung seiner Tätigkeit erfüllen.
Eine normale BU-Versicherung schützt Piloten und Flugschüler nicht ausreichend gegen das Risiko Fluguntauglichkeit durch Lizenzverlust. Siehe auch unseren Loss-of-Licence Vergleich oder direkt Angebot anfordern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Loss-of-License Klausel kann einen Piloten oder Flugschüler nicht ausreichend schützen.
Dies liegt daran, dass eine der Voraussetzungen für eine Leistung aus einer BU-Versicherung ist, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Besteht ein Pilot oder Flugschüler das Medical beispielsweise aufgrund einer Sehschwäche nicht mehr und verliert daraufhin die Tauglichkeitsklasse, könnte er seinen Beruf theoretisch noch zu mehr als 50 Prozent ausüben. Dennoch darf der Betroffene seinen Beruf aufgrund gesetzlicher Vorschriften in diesem Fall nicht mehr ausüben.
Hat der Flugschüler oder der Pilot in der geschilderten Situation zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die jedoch keine spezielle Loss of Licence Klausel enthält, erhält er regelmäßig keine Leistung aus dieser BU-Versicherung, da der Beruf ja theoretisch noch zu mehr als 50 Prozent ausgeübt werden könnte.
Angebot Loss-of-License Versicherung
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Ursachen für Fluguntauglichkeiten bei Piloten und Flugschülern sind jedoch anders gewichtet als bei anderen Berufen.
Ein oft gehörter Glaube ist, dass ein Unfall die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit ist. Dies ist jedoch falsch. Unfälle spielen bei den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle.
Berufsunfähigkeit wird am häufigsten durch Gesundheitsstörungen der Psyche oder nervöser Art hervorgerufen. Die zweithäufigste Ursache sind Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates. An dritter Stelle bei den Ursachen stehen Krebs und bösartige Geschwulste. Unfälle erscheinen in der Statistik der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit an vierter Stelle.
Die gesundheitlichen Anforderungen, die an Piloten und Flugschüler zur Erlangung und zum Erhalt der Tauglichkeitsklasse 1 gestellt werden, sind sehr hoch.
So können gesundheitliche Gründe, die bei anderen Berufen keinerlei Auswirkung auf die weitere Ausübung des Berufs haben dazu führen, dass ein Pilot oder Flugschüler das Medical nicht mehr besteht und deshalb die Lizenz und die Tauglichkeitsklasse 1 verliert.
Die Folge ist das der betroffene Pilot bzw. Flugschüler fluguntauglich ist.
Aus den nachfolgenden Praxisbeispielen geht hervor, wie schnell ein Pilot fluguntauglich werden kann.
Aus den vorgenannten Fällen geht hervor, dass eine Fluguntauglichkeit sehr schnell eintreten kann.
Ein Flugschüler oder Pilot braucht eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Loss of Licence Versicherung.
Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung
Pilot (LoL-Versicherung)
Internationale Lösungen (z. B. über Broker/Underwriter) bieten teils nur lump sum (Einmalzahlung) oder schließen psychische Erkrankungen aus. Für laufende Kosten ist die monatliche Rente meist überlegen; die Einmalzahlung kann ergänzen, ersetzt die Rente aber nicht. Prüfe außerdem Verweisungsklauseln und Endalter. → Vergleich starten
Statistisch dominieren psychische Erkrankungen, gefolgt von Beschwerden am Bewegungsapparat; Augen/HNO, neurologische und onkologische Ursachen sind ebenfalls relevant.
Gute Tarife leisten ab bestätigter Untauglichkeit (Medical/Behörde) gemäß Bedingungen – ohne BU-50 %-Prüfung. Details je Vertrag.
Weil sie häufige Ursache ist. Fehlt Psyche, droht Versorgungslücke – daher Tarife mit Psyche-Einschluss bevorzugen.