Für Piloten ist die Wahl der passenden Loss-of-Licence Versicherung entscheidend, um die Arbeitskraft optimal abzusichern. Neben der richtigen Rentenhöhe spielt auch das richtige Timing beim Abschluss eine zentrale Rolle.
Nur mit einer hervorragenden Fluguntauglichkeitsklausel ist ein Pilot richtig abgesichertNur mit einer hervorragenden Fluguntauglichkeitsklausel in der Loss of Licence Versicherung kann der Pilot sicher sein, dass im Fall eines Lizenzverlustes auch geleistet wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung Pilot Loss of Licence Versicherung
Wie eine solch optimale Lizenzverlustklausel in der Fluguntauglichkeitsversicherung aussieht, wird hier nachfolgend beschrieben.
Der Leistungsfall muss genauestens beschrieben sein und die Versicherung darf keine für den Piloten nachteiligen Einschränkungen enthalten. Ein Vergleich bereits vorliegender Angebote oder eine Überprüfung der bestehenden LoL-Versicherung ist immer sinnvoll.
Angebot Loss of License Versicherung
Wie die Fluguntauglichkeitsklausel einer sehr guten Loss of Licence Versicherung formuliert sein soll, wird im Folgenden beschrieben.
Definition Fluguntauglichkeit und Versicherungsfall
Was ist Fluguntauglichkeit?
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherte
— für voraussichtlich sechs Monate flugdienstuntauglich ist oder
— ununterbrochen mindestens sechs Monate flugdienstuntauglich war.
Der Versicherte muss aus gesundheitlichen Gründen flugdienstuntauglich sein. Eine Schwangerschaft gilt nicht als gesundheitlicher Grund.
Anmerkung:
Ist der Versicherungsfall so formuliert wie oben beschrieben, liegt er bereits vor, wenn die Fluguntauglichkeit lediglich sechs Monate bestand oder voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird.
Gegenüber der Formulierung "voraussichtlich dauernd fluguntauglich", die man häufig in anderen Loss of Licence Versicherungen findet, ist der Pilot mit dieser Klausel wesentlich besser gestellt. Die Formulierung "voraussichtlich dauernd" stellt auf einen Prognosezeitraum von mehr als drei Jahren ab. Dies ist für einen Arzt natürlich schwierig zu prognostizieren.
Der Prognosezeitraum der Fluguntauglichkeitsversicherung sollte also immer auf sechs Monate verkürzt sein. Hiermit hat der Pilot die Sicherheit, dass der Leistungsfall bereits nach einem Zeitraum einer sechsmonatigen Fluguntauglichkeit gegeben ist.
Verlust der Tauglichkeitsklasse
Ein Verkehrspilot ist bereits in folgendem Fall flugdienstuntauglich:
Die notwendigen Voraussetzungen der Tauglichkeitsklasse 1 sind nicht mehr erfüllt.
Wenn der versicherte Pilot flugdienstuntauglich ist, verzichten wir auf die Möglichkeit, auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt und welche Einkünfte er daraus erzielt.
Anmerkung:
Ein Verkehrspilot ist bereits fluguntauglich, wenn er die Tauglichkeitsklasse 1 verliert. Andere Berufsunfähigkeitsversicherungen für Piloten sprechen hier lediglich vom Verlust der Tauglichkeitsklasse. Verliert ein Flugzeugführer bei einer solchen Formulierung die Tauglichkeitsklasse 1, erfüllt aber noch die notwendigen Voraussetzungen der Tauglichkeitsklasse 2 liegt eventuell kein Leistungsfall vor und der Pilot bekommt die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausgezahlt.
Mit der Formulierung "verzichten wir auf die Möglichkeit, auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen", wird sowohl auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet.
Selbst wenn der versicherte Pilot eine andere Tätigkeit ausübt und er weiterhin fluguntauglich ist, wird durch den Verzicht auf die konkrete Verweisung die versicherte Berufsunfähigkeitsrente weiter gezahlt.
Feststellung der Fluguntauglichkeit:
Ob ein versicherter Pilot flugdienstuntauglich ist, kann nur folgendermaßen festgestellt werden:
— durch einen Fliegerarzt der DLH (Deutsche Lufthansa),
— durch einen in Deutschland zu- und niedergelassenen Fliegerarzt oder
— durch ein Gutachten eines flugmedizinischen Sachverständigen.
Anmerkung:
Der in der Loss of Licence versicherte Pilot muss also nicht bei einer deutschen Fluggesellschaft angestellt sein, auch bei einer Anstellung bei einer ausländischen Fluggesellschaft besteht Versicherungsschutz, sofern diese ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.
Wann erfolgt die Leistung?
Wenn der versicherte Pilot Leistungen beantragt, muss er den Nachweis beifügen, dass er flugdienstuntauglich ist.
Die Zahlung der Leistung erfolgt zum Anfang des Monats, nach dem der Versicherte flugdienstuntauglich geworden ist. Dies gilt auch, wenn er verspätet meldet, dass der versicherte Pilot flugdienstuntauglich ist.
Anmerkung:
Diese Vereinbarung ist sehr kundenfreundlich. Auch bei einer verspäteten Meldung des Versicherungsfalls wird die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem der Versicherte fluguntauglich wurde.
Wann werden die Leistungen eingestellt?
Wenn der versicherte Verkehrspilot wieder flugdiensttauglich ist, also die Tauglichkeitsklasse 1 wieder erreicht wird, leisten wir nicht mehr.
Anmerkung:
Die Wiedererlangung der Tauglichkeitsklasse 1 führt zur Einstellung der Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten (LoL-Versicherung). Dies liegt daran, dass der Pilot ja auch tatsächlich nicht mehr fluguntauglich ist, wenn er die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 wieder erfüllt. Aus unserer Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass eine Wiedererlangung der Tauglichkeitsklasse 1 jedoch eher selten vorkommt.
Arbeitgeberwechsel
Wechselt der versicherte Pilot den Arbeitgeber, bleibt der Versicherungsschutz bei Flugdienstuntauglichkeit bestehen, wenn der Pilot unmittelbar im Anschluss als Cockpitpersonal zu einer Fluggesellschaft wechselt, die ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.
Anmerkung
Die meisten in Deutschland vertriebenen Angebote für Loss of Licence Versicherungen (LoL Versicherungen) sehen vor, dass der Pilot nur so lange den Versicherungsschutz genießt, wie er bei dem Arbeitgeber angestellt ist, bei dem er auch bei Vertragsabschluss beschäftigt war. Dies ist nicht nur sehr kundenunfreundlich, sondern stellt auch eine große Gefahr für den Piloten dar, da ein Arbeitgeberwechsel in der heutigen Zeit eher die Norm als die Ausnahme darstellt.
Angebot Loss of License Versicherung
Unsere Loss of Licence Versicherung erfüllt die folgenden Punkte und ist damit eine TOP Absicherung für den Piloten
TOP Absicherung bei Lizenzverlust und Verlust der Tauglichkeitsklasse
ausdrücklich Verlust der Tauglichkeitsklasse versichert
Psyche ist mitversichert
keine konkrete Verweisung
keine abstrakte Verweisung
auf sechs Monate verkürzter Prognosezeitraum
hervorragende Klausel bei Arbeitgeberwechsel
Angebot Fluguntauglichkeitsversicherung
Nur mit einer TOP LoL Klausel ist ein Pilot richtig abgesichert
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Piloten nicht ausreichend, da hier auf das spezifische Risiko Lizenzverlust bzw. Verlust der Tauglichkeitsklasse und damit einhergehender Fluguntauglichkeit nicht eingegangen wird.
Auch die meisten am Markt befindlichen Angebote für die Loss of Licence Versicherung erfüllen den Bedarf eines Flugzeugführers nicht, da hier Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsschutz enthalten sind.
Wenn die Fluguntauglichkeit ärztlich bestätigt ist (Medical/Fliegerarzt) und die in der Police genannte Mindestdauer erfüllt ist (idealerweise verkürzt auf 6 Monate statt „voraussichtlich dauerhaft“). Siehe Klauseln.
Ohne klaren Verzicht kann der Versicherer auf andere Tätigkeiten verweisen. Gute LoL-Klauseln verzichten sowohl auf abstrakte als auch konkrete Verweisung. Details: kritische Klauseln.
Nein. Die Monatsrente deckt laufende Kosten; eine Einmalzahlung ist nur ergänzend sinnvoll (Umschulung/Tilgung). Mehr: Einmalzahlung vs. Rente.
An Fixkosten + Puffer ausrichten (Miete/Kredit, Familie, Rücklagen). Dynamik 2–5 % p. a., Endalter 63/65. Siehe Rentenhöhe.
Nur mit passender Klausel bleibt der Schutz bei Wechsel/ausländischer Airline erhalten. Prüfen/optimieren: LoL-Vergleich.