Nur mit einer hervorragenden Fluguntauglichkeitsklausel in der Loss of Licence Versicherung kann der Pilot sicher sein, dass im Fall eines Lizenzverlustes auch geleistet wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung Pilot Loss of Licence wann abschließen
Trägt sich ein Pilot mit dem Gedanken eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, kommt auch die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Abschluss auf. Eine normale BU-Versicherung sichert das Berufsbild Pilot nicht ausreichend ab, deshalb ist es wichtig, dass die Versicherung eine hervorragende Loss of Licence Klausel enthält, die explizit auf den Beruf Pilot abgestellt ist.
Der Leitsatz "je früher - desto besser" trifft nicht nur auf die normale BU-Versicherung zu, sondern auch auf die Loss of License Versicherung.
Warum dies so ist, ist aus mehreren Gründen zu erklären.
Als junger Mensch ist man in der Regel noch gesund und fit. Bei einem Antrag auf Flugunfähigkeitsversicherung wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft.
Solange man jung, gesund und fit ist, ist die Gefahr aufgrund von Vorerkrankungen Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge in der LoL-Versicherung zu bekommen, wesentlich geringer.
Man kann in jedem Alter fluguntauglich werden. Das Risiko die Tauglichkeitsklasse zu verlieren, ist altersunabhängig.
Je länger man mit dem Abschluss der Lizenzverlustversicherung wartet, desto länger verzichtet man auch auf diesen existenziellen Versicherungsschutz.
Die Kosten der Loss of Licence Versicherung steigen, je länger man den Abschluss herauszögert.
Für jüngere Piloten oder Flugschüler ist die Fluguntauglichkeitsversicherung also nicht nur günstiger, sondern es wird auch nicht jahrelang auf den wertvollen und wichtigen Versicherungsschutz der LoL-Versicherung verzichtet.
Aus den oben genannten Gründen wird ersichtlich, dass es bereits als Flugschüler sinnvoll ist, eine Loss of Licence Versicherung abzuschließen.
Spätestens jedoch mit dem Antritt der ersten Arbeitsstelle sollte ein Pilot jedoch eine Pilotenversicherung abschließen.
Hierbei sollte jedoch immer auf hervorragende Versicherungsbedingungen der Loss of License Versicherung geachtet werden.
Wichtig: Bei einer sauberen LoL-Klausel ist die bestätigte Fluguntauglichkeit selbst der Leistungsauslöser – im Gegensatz zur klassischen BU, die erst bei 50 % Berufsunfähigkeit leistet. Das kann Entscheidungen im Ernstfall deutlich beschleunigen.
Wir prüfen Police/Angebote, Klauseln (Psyche, Verweisung, Endalter, Dynamik) und rechnen das Netto-Ergebnis transparent.
Eine First Officerin steht vor dem Flottenwechsel zu einer ausländischen Airline mit Verkehrsrecht für Deutschland ab. Sie schließt die Loss-of-Licence Versicherung rechtzeitig vor dem Wechsel ab. Ergebnis: keine Lücke während der Einarbeitung, klares Endalter, saubere Dynamik. Wäre die Police erst nach dem Wechsel beantragt worden, drohten strengere Annahmen und zeitliche Lücken.
Extra-Komfort: Eine privat abgeschlossene LoL bleibt unabhängig vom Arbeitgeber bestehen und ist bei Tarifwahl flexibel (Klauseln, Endalter). Eine betriebliche Lösung sollte auf Portabilität geprüft werden.
Unser Vorteil: seit 1992 auf Piloten spezialisiert; in den von uns begleiteten Fällen gab es keine abgelehnten Leistungsfälle. Wir bauen eine belastbare, skalierbare Absicherung auf – passend zu Karriereweg und Medical.
Unser Vorgehen: Portabilitätsstatus klären, Netto-Ergebnis vergleichen, passende Strategie (betriebliche, private oder kombinierte Lösung) festlegen.
So früh wie möglich: bessere Gesundheitsannahmen, günstigere Beiträge. Spätestens zum Start der ersten Anstellung finalisieren.
Bei sauberer LoL-Klausel ist die Fluguntauglichkeit selbst der Leistungsauslöser – nicht erst die 50 %-BU-Prüfung. Das beschleunigt Entscheidungen.
Klauseln (Psyche, Verweisung), Endalter/Leistungsdauer, Dynamik, Nachversicherung und – bei betrieblicher LoL – die Portabilität.