Loss of Licence Versicherung über den Arbeitgeber als betriebliche Versicherung mit Abzug des Beitrags vom Gehalt
Eine oft vorkommende Möglichkeit der Absicherung bei Fluguntauglichkeit ist, dass die Loss-of-Licence Versicherung als betriebliche Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen wird.
Die häufigste Variante ist hierbei, dass der Beitrag für die LoL Versicherung direkt vom Bruttogehalt des Piloten abgezogen wird.
Deshalb wird diese Art der Pilotenversicherung auch als Direktversicherung bezeichnet.
Wie die betriebliche LoL-Versicherung funktioniert
Möchte ein Pilot eine betriebliche Loss-of-Licence Versicherung abschließen, muss er wissen, dass er in dieser Konstellation nicht der Vertragsinhaber und nicht der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft ist. Der versicherte Pilot ist in diesem Fall nur versicherte Person und hat insofern keinen großen Einfluss auf die Vertragsgestaltung.
Vorteil einer betrieblichen Loss of License Versicherung über den Arbeitgeber:
Der größte Vorteil den ein Pilot von einer betrieblichen Absicherung über den Arbeitgeber hat, ist die sich hieraus ergebende Minderung des Bruttogehalts.
Hieraus ergeben sich Vorteile bei der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben. Die Kosten für die LoL-Versicherung wirken sich steuermindernd aus und sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Dies gilt allerdings nur, solange keine Leistung aus der Versicherung fällig wird.
Arbeitgeber ist Vertragspartner
Schließt ein Pilot eine Fluguntauglichkeitsversicherung als betriebliche Direktversicherung ab, ist nicht der versicherte Pilot der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, sondern der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer.
Somit hat der Pilot als versicherte Person keinerlei Einfluss auf die Vertragsgestaltung.
Außerdem ist der Arbeitgeber bei einer Leistungsanmeldung der erste Ansprechpartner der Versicherung. Somit kann es passieren, dass der Arbeitgeber Daten an die Versicherungsgesellschaft geben kann, ohne dass der versicherte Pilot hierauf einen Einfluss hat.
Eventuell kann bei einem Leistungsantrag der Arbeitgeber sogar Gesundheitsdaten oder Diagnosen von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt bekommen, ohne dass der Pilot hier auf einen Einfluss hat, denn der Vertragspartner bei der betrieblichen LoL-Versicherung ist der Arbeitgeber.
Ob Hier eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung vorliegt, muss dann im Einzelfall geprüft werden.
Problem Wechsel des Arbeitgebers
Möchte ein Pilot, der in einer betrieblichen Loss of Licence Versicherung versichert ist, den Arbeitgeber wechseln, kann er zwar die erworbenen Ansprüche mitnehmen, sofern solche vorhanden sind, allerdings besteht kein Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag ebenfalls übernimmt.
Der Arbeitgeber ist frei in der Wahl des Vertragspartners für die betriebliche Direktversicherung. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es also passieren, dass der neue Arbeitgeber überhaupt keine LoL-Versicherung als betriebliche Absicherung anbietet. Außerdem kann es sein, dass der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherungsgesellschaft zusammenarbeitet. In diesem Fall wird der neue Arbeitgeber die betriebliche Fluguntauglichkeitsversicherung, die der Pilot bereits beim vorherigen Arbeitgeber hatte, nicht übernehmen.
Dem versicherten Piloten bleibt dann nur die Möglichkeit, die Loss of Licence Versicherung als private Versicherung weiterzuführen.
Die Alternative wäre, dass der versicherte Flugzeugführer den bestehenden Vertrag nicht mehr weiterführt und eine neue LoL-Versicherung über den neuen Arbeitgeber abschließt. Der Nachteil hierbei ist, dass dann ein neues Eintrittsalter zugrunde gelegt wird, wodurch die Kosten der LoL-Versicherung steigen und eventuelle Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder der Antrag aufgrund zwischenzeitlich aufgetretener Gesundheitsstörungen gar nicht erst angenommen wird.
Nachteil: Leistung hat hohe Abzüge
Kommt eine Leistung aus einer betrieblichen Loss of Licence Versicherung zur Auszahlung, sind die Vorteile einer solchen Absicherungsform schnell wieder aufgehoben.
Denn der Pilot muss, wenn eine Rente aus einer betrieblichen LoL-Versicherung ausgezahlt wird, diese Rente in voller Höhe versteuern!
Außerdem werden hierauf Krankenversicherungsbeiträge erhoben, wenn der Pilot gesetzlich krankenversichert ist.
Durch die Steuer auf die Loss of Licence Versicherung
, die als betriebliche Versicherung abgeschlossen wurde und die hierauf anfallenden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge verringert sich die Nettorente enorm.
Hierzu einmal ein Berechnungsbeispiel:
| private LoL-Versicherung | betriebliche LoL-Versicherung Entgeltumwandlung - Bruttolohnabzug |
|
| Steuer | geringe Besteuerung, da Ertragsanteilbesteuerung |
BU-Rente ist voll zu versteuern |
| Sozialversicherung | Auf die BU-Rente muss GKV Beitrag gezahlt werden, abhängig vom Status des Versicherten |
Auf die BU-Rente muss GKV Beitrag gezahlt werden,abhängig vom Status des Versicherten |
| Betrachtung der Auswirkung Brutto- Nettorente betriebliche und private LoL-Versicherung |
| private LoL-Versicherung | betriebliche LoL-Versicherung Entgeltumwandlung - Bruttolohnabzug |
|
| Summe der Einkünfte | 36.600 Euro | 36.600 Euro |
| Steuer (ESt, KSt, Soli) | 630,02 € | 6.547,11 € |
| Sozialversicherungsbeiträge (GKV, Pflege) | 2324,70 € | 2324,70 € |
| jährl. Einkünfte nach Steuer und Soz.abgaben | 33.645,28 € | 27.728,19 € |
| entspricht monatl. NETTO | 2.803,77 € | 2.310,68 € |
| Differenz netto | 246,23 € | minus 793,32 € |
Ob der Vorteil der zunächst kostengünstig erscheinenden Möglichkeit die Piloten Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen, die Nachteile die bei dieser Variante im Leistungsfall vorhanden sind, kompensieren ist eine Frage, die jeder Flugzeugführer für sich entscheiden muss.
Eine privat geführte LoL-Versicherung ist jedenfalls die wesentlich flexiblere Variante gegenüber der betrieblichen Pilotenversicherung.
Die private Loss-of-Licence Versicherung ist bei einem Arbeitgeberwechsel und in der Leistungsphase die jedenfalls bessere Alternative.
Deshalb empfehlen wir grundsätzlich eine BU-Versicherung für Piloten als privaten Vertrag abzuschließen.
Loss of Licence Versicherung (LoL) klingt im ersten Moment attraktiv: Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge, oft per Gehaltsumwandlung oder Zuschuss. In der Praxis entscheidet jedoch das Netto-Ergebnis im Leistungsfall, ob sich dieses Modell wirklich lohnt. Denn eine betriebliche LoL ist in der Regel lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig – die spätere Leistung kann dadurch niedriger ausfallen als erwartet. Wer die Arbeitskraftabsicherung für Piloten ernst nimmt, sollte die betriebliche Lösung deshalb nüchtern mit einer privaten LoL vergleichen.
Für wen sinnvoll? Berufsanfänger und Flugschüler profitieren, wenn der Arbeitgeber echte Zuschüsse zahlt und die Police trotz Arbeitgeberwechsel übertragbar ist. Auch in Tarifumgebungen mit gesicherten Rahmenbedingungen (z. B. hoher Zuschuss, klare Portabilität) kann eine betriebliche Variante eine Brücke zur späteren Privatlösung sein.
Wo liegen die Risiken? In vielen Fällen bindet die betriebliche LoL an den Arbeitgeber. Wechsel, Teilzeitphasen oder organisatorische Änderungen (Flotten-/Stationswechsel, Konzernumstrukturierung) können zu Lücken führen. Zudem fehlt häufig die gewünschte Flexibilität bei Endalter, Dynamik, Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung oder der saubere Psyche-Einschluss. Ein weiterer Punkt ist die Verweisung: Wenn der Tarif keine klare Regelung enthält, kann es im Leistungsfall zu Diskussionen kommen.
Private LoL als Benchmark: Eine private Loss-of-Licence Versicherung lässt sich exakt auf Endalter, Rentenhöhe und Klauseln zuschneiden. Sie bleibt unabhängig vom Arbeitgeber bestehen und ist damit langfristig planbarer. Häufig stellt sich heraus: Der betriebliche Beitragsvorteil wird im Leistungsfall durch Steuern/Abgaben und fehlende Flexibilität wieder aufgezehrt.
Unser Vorgehen: Wir rechnen beide Varianten mit identischen Annahmen durch (Rentenhöhe, Endalter, Dynamik), prüfen kritische Klauseln (Psyche, Verweisung, Nachversicherung) und bewerten die Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel. Erst dann empfehlen wir eine klare Lösung – betriebliche LoL, private LoL oder eine Kombination.
Ein 42-jähriger Verkehrspilot sichert sich über den Arbeitgeber eine betriebliche Loss-of-Licence ab. Der Zuschuss klingt attraktiv, die spätere Netto-Leistung wird jedoch selten transparent gerechnet. Nach zwei Jahren steht ein Arbeitgeberwechsel an – die Police ist nicht portabel, eine Mitnahme scheidet aus. Der Pilot muss neu abschließen, während der bisherige betriebliche Vorteil im Leistungsfall durch Steuern und Sozialabgaben aufgezehrt worden wäre.
Im direkten Vergleich zeigt sich: Eine private Loss-of-Licence lässt sich unabhängig vom Arbeitgeber fortführen, sauber auf Endalter, Rentenhöhe und Dynamik zuschneiden und bietet klare Klauseln (Psyche-Einschluss, Verzicht auf Verweisung). Der scheinbare Beitragsvorteil der betrieblichen Lösung relativiert sich oft durch das Netto-Ergebnis im Leistungsfall.
Unser Vorgehen: Wir klären die Portabilität im jeweiligen Tarif, rechnen das Netto-Ergebnis aus und empfehlen die passende Lösung – betriebliche LoL, private LoL oder eine sinnvolle Kombination.
Nur wenn der Tarif ausdrücklich übertragbar ist (Portabilität) oder vertraglich geregelt wurde. Fehlt diese Option, endet der Schutz häufig mit dem Ausscheiden – eine private LoL ist hier flexibler.
Beiträge und/oder Leistungen können steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung (Direktzusage, Zuschuss, Umwandlung). Wir rechnen das Netto-Ergebnis transparent vor.
Psyche-Einschluss, Verzicht auf Verweisung, Endalter & Leistungsdauer, Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung, Dynamik. Fehlen diese Bausteine, kann der Schutz im Ernstfall unzureichend sein – Details siehe Klausel-Check.
Ja, oft ist eine Kombination die stärkste Lösung: Arbeitgeberzuschuss nutzen, aber die private LoL als planbaren, portablen Kernschutz aufbauen – mit passendem Endalter, sauberer Dynamik und klaren Klauseln.