Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Risikoversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, zu der auch die Lizenzverlustversicherung oder Loss of Licence Versicherung zählt, ist im Regelfall als reine Risikoversicherung ausgestaltet.
Risikoversicherung bedeutet, dass ein Risiko ohne einen Sparvorgang oder ohne weitere Erweiterungen versichert ist.
Angebot LoL-Versicherung Pilot
Wie die LoL-Versicherung als Risikoversicherung funktioniert
Möchte ein Pilot eine Fluguntauglichkeitsversicherung abschließen, handelt es sich hierbei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell für das Risiko Lizenzverlust und Verlust der Tauglichkeitsklasse konzipiert ist. Loss-of-Licence Vergleich Es werden bei der LoL-Versicherung besondere Klauseln vereinbart, die die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Loss of Licence Versicherung werden lassen.
Rentenhöhe realistisch bestimmen …
Loss of License Versicherung - Risikoversicherung
Die Versicherung des Risikos Fluguntauglichkeit als Risikoversicherung muss man sich vorstellen wie eine Gebäudeversicherung.
Man versichert das Gebäude gegen die Gefahr Feuer. Hierfür bezahlt man seinen Versicherungsbeitrag. Brennt das Gebäude ab, sind die Versicherungsbeiträge gut angelegt, denn dann bekommt man den Schaden bezahlt. Brennt das Gebäude nicht ab, werden die Beiträge nicht zurück erstattet. Trotzdem ist das versicherte Gebäude gegen größtmöglichen Schaden abgesichert und der Versicherungsnehmer kann sich in finanzieller Sicherheit wiegen. Rentenhöhe bestimmen.
Angebot Loss of License Versicherung
So funktioniert auch die LoL-Versicherung als Risikoversicherung, die ein Pilot abschließt.
Der Pilot versichert seine Arbeitskraft mit einer Pilotenversicherung, ihm im Fall eines Verlusts der Tauglichkeitsklasse eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlt.
Tritt während der Dauer der Versicherung kein Lizenzverlust ein, werden ebenfalls keine Beiträge zurückgezahlt, weil der Beitrag der Loss of Licence Versicherung als Risikobeitrag kalkuliert ist.
Der Beitrag ist als Risikobeitrag so kalkuliert, dass die Leistungsfälle hiervon gezahlt werden können.
Der Pilot versichert also mit einer Loss of Licence Versicherung auf Risikobasis, die Sicherheit bei einer Fluguntauglichkeit die versicherte Rente ausgezahlt zu bekommen. Wird er nicht fluguntauglich, sind wie bei der Gebäudeversicherung die Beiträge nicht rückzahlungsfähig.
Die Verzinsung der Loss of Licence Versicherung
Wie bei allen Lebensversicherungen, zu denen auch die LoL-Versicherung gehört, entstehen auch bei der Fluguntauglichkeitsversicherung Überschüsse. Diese Überschüsse werden auch gern fälschlicherweise als Verzinsung bezeichnet.
Die Überschüsse entstehen dadurch, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Beitrag für die LoL-Versicherung so kalkuliert werden muss, dass die eingenommenen Beträge zur Deckung aller möglichen Versicherungsfälle ausreichen müssen.
Aufgrund dieser vorgeschriebenen Kalkulation sind die Beiträge für die Loss of Licence Versicherung zu hoch kalkuliert. Den Beitrag der sich aus diesen zu hoch kalkulierten Prämien ergibt, nennt man Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag.
Es ist allerdings auch gesetzlich vorgeschrieben, dass die entstehenden Überschüsse zum allergrößten Teil wieder an die Versicherten zurückfließen müssen.
Dies geschieht durch die Überschussverrechnung. Die jährlich neu festgesetzten Überschussanteile werden als Direktgutschrift auf den Bruttobeitrag angerechnet. Hierdurch wird der zu zahlende Beitrag niedriger als der kalkulierte Tarifbeitrag. Die LoL Versicherung wird also günstiger als im Bruttobeitrag ausgewiesen.
Diesen Beitrag nennt man dann Zahlbeitrag oder Nettobeitrag.
Bei der Loss of Licence Versicherung (auch Loss of License) ist der Leistungsauslöser die bestätigte Fluguntauglichkeit (Medical/Behörde) – nicht die 50 %-Berufsunfähigkeit. Das ist der Unterschied zur klassischen BU-Logik und erklärt, warum die Rente aus der Flugdienstuntauglichkeitsversicherung oft schneller und planbarer greift.
Verkehrspilot, netto 6.000 € – Bedarf 70 % = 4.200 €/Monat. Versicherer deckelt auf 3.000 € → Lücke 1.200 €.
Bruttobeitrag: konservativ kalkuliert, damit alle Leistungsfälle bezahlt werden können. Überschüsse werden jährlich gutgeschrieben und senken den Zahlbeitrag.
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Es gibt keinen Sparteil – Beiträge dienen der Absicherung des Untauglichkeitsrisikos. Tritt keine Untauglichkeit ein, gibt es keine Rückzahlung, die Rente fließt aber sofort und rückwirkend bei bestätigter Fluguntauglichkeit, die länger als sechs Monate andauert.
Sie deckt laufende Kosten verlässlich ab. Eine reine Einmalzahlung ersetzt die Rente nicht, sondern kann sie höchstens ergänzen (Tilgung/Kapitalbedarf).
Psyche (mitversichert?), Verweisung (verzichtet?), Endalter, Nachprüfung, Dynamik. → Loss of Licence Vergleich
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