Die Situation
Ein Pilot möchte eine BU-Versicherung abschließen. Hierbei wird er recht schnell auf den Begriff Loss of Licence Versicherung (LoL-Versicherung) stoßen.
Bei der Loss of Licence Versicherung, auch Loss-of-License Versicherung geschrieben, die man auch unter dem Namen Fluguntauglichkeitsversicherung oder Lizenzverlustversicherung kennt, handelt es sich um eine spezielle BU-Versicherung für Piloten mit einer Sondervereinbarung für den Fall des Lizenzverlustes.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine solche LoL-Klausel ist für einen Flugzeugführer nahezu wertlos.
Dies liegt daran, dass auf die besonderen Anforderungen, die der Beruf als Pilot mit sich bringt, in einer normalen BU-Versicherung nicht berücksichtigt werden.
Aber auch, wenn die Loss of Licence Versicherung eine Sondervereinbarung für Verkehrspiloten bei Lizenzverlust enthält, ist dies noch keine Garantie für eine gute Absicherung. Denn es gibt einige LoL-Versicherungen, deren Lizenzverlustklausel gefährliche Deckungslücken und Ausschlüsse enthalten.
Schaut man sich an, wie ein Abschluss einer Fluguntauglichkeitsversicherung regelmäßig abläuft, lassen sich drei Gruppen von Flugzeugführern feststellen.