Pilot gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzliche Berufsunfähigkeits­versicherung und Erwerbsminderung bei Piloten

Warum ein Pilot mit der gesetzlichen BU-Versicherung keine ausreichende Absicherung hat

Nur eine Loss of Licence Versicherung schützt einen Flugzeugführer richtig bei Fluguntauglichkeit

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Einen Berufsschutz gibt es nur noch für Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden. Durch diese Regelung dürften die meisten Piloten keinen Berufsschutz mehr in der gesetzlichen BU-Versicherung mehr haben.

gesetzliche BerufsunfähigkeitsversicherungDie Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine zweistufige Rente, die bei Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt wird.
Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr in der Lage ist irgendeiner beliebigen, theoretisch möglichen Tätigkeit nachzugehen.

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Pilot - meist keine Leistung aus der gesetzlichen BU-Versicherung

Aspekt Gesetzliche EM-Rente Loss-of-Licence (LoL)
Leistungsauslöser Nur wenn keine Tätigkeit >3 Std/Tag möglich ist (volle EM) – Verweisung erlaubt Bestätigte Fluguntauglichkeit (Medical-Entzug) genügt
Berufsschutz Praktisch keiner (außer Geburtsjahr < 1961) Berufs-/tätigkeitsspezifisch (Pilot/Verkehrspilot)
Leistungsniveau ~17 % (teilweise) bis ~34 % (voll) des letzten Einkommens Vereinbarte Rente (bedarfsgerecht wählbar)
Relevanz bei Lizenzverlust Regelmäßig keine Leistung (Verweisung auf andere Tätigkeiten) Greift genau dann (Untauglichkeit), kontinuierliche Zahlung
  • EM-Rente = Notlösung: Verweisung & 3/6-Std.-Grenze, meist max. ~34 % des Einkommens
  • LoL-Rente = Basis: bedarfsgerecht wählbar, Leistung sofort ab Medical-Entzug

Auf einen Blick: EM-Rente vs. LoL-Rente

EM-Rente ist eine Notlösung (Verweisung, 3/6-Std.-Grenze) und liegt typischerweise bei ~34 % des letzten Einkommens. Die LoL-Rente ist bedarfsgerecht wählbar und leistet sofort bei bestätigter Untauglichkeit.

Leistungsniveau (vom letzten Einkommen) EM-Rente LoL-Rente ~34 % bedarfsgerecht (z. B. 100 %)

Hinweis: Werte beispielhaft. Die LoL-Rente wird passend zum Bedarf vereinbart. Mehr Details: Rentenhöhe · Kosten

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Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Ersatz durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente hat kaum noch ein Pilot einen Anspruch auf die gesetzliche BU-Rente.
Zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen beispielsweise in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Die Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein.
An dieser Hürde scheitert ein junger Pilot oder Flugschüler bereits meistens, weil die vorgeschriebene Wartezeit nicht erfüllt ist.

Erwerbsminderungsrente ist nicht Berufsunfähigkeitsrente
Kann ein Pilot oder Flugschüler rein theoretisch noch irgendeine beliebige Tätigkeit länger als sechs Stunden täglich ausüben, hat er keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Hierbei ist es unerheblich, ob es eine entsprechende Arbeitsstelle überhaupt gibt und ob der Flugschüler oder Pilot diese Tätigkeit tatsächlich ausübt!

Erwerbsminderungsrente: formale Hürden

  • Wartezeit: Mindestens 5 Jahre (allgemeine Wartezeit).
  • Pflichtbeiträge: 36 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der EM.
  • Leistungsprüfung: Fähigkeit zu irgendeiner Tätigkeit ≥ 3/6 Std. täglich (Restleistungsvermögen; Verweisung).

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Rechtslogik kurz erklärt

Die EM-Rente prüft, ob irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist (≥ 3/6 Stunden) – Verweisung inklusive. Bei Piloten führt der Entzug des Medicals daher regelmäßig nicht zu EM-Rente. Die LoL-Rente knüpft dagegen an den bestätigten Medical-Entzug an – sie leistet genau in diesem Fall.

Praxisfall: Medical entzogen – EM abgelehnt – LoL zahlt

Verkehrspilot, 38 J., Medical temporär entzogen (HNO-Befund). Die EM-Rente wird abgelehnt, weil eine andere Tätigkeit (≥ 6 Std.) theoretisch möglich ist – Verweisung. Die Loss-of-Licence leistet hingegen auf Basis des bestätigten Untauglichkeitsbefunds: vereinbarte Monatsrente sichert Fixkosten sofort.

  • EM-Logik: Restleistungsvermögen und Verweisung auf beliebige Tätigkeiten.
  • LoL-Trigger: Bestätigte Fluguntauglichkeit (Medical/Behörde) genügt.
  • Nächster Schritt: Klauseln vergleichen und Rentenhöhe festlegen.

Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente

Eine Fluguntauglichkeit durch Lizenzverlust oder den Verlust der Tauglichkeitsklasse bedingt normalerweise keine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Ein Flugschüler oder Pilot, der die Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen verliert, kann im Normalfall immer noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben und sei es Nachtwächter in einem Museum.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann auf jede beliebige Tätigkeit verweisen. Allein hieraus folgt, dass eine Fluguntauglichkeit im Normalfall keine Zahlung aus der Erwerbsminderungsrente mit sich bringt.
Nahezu jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde im Jahr 2017 von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt!

Höhe der Erwerbsminderungsrente
Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Pilot eine Rente aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhält, kann diese nur als äußerst gering bezeichnet werden.
Denn die volle Erwerbsminderungrente wird nur dann gezahlt, wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann. Er darf nicht in der Lage sein, irgendeine Tätigkeit noch mehr als drei Stunden auszuüben. Nur dann besteht ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
Wer jedoch glaubt, dass diese gesetzliche Absicherung ausreichend ist, täuscht sich gewaltig!
Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich ungefähr 34 Prozent des letzten Einkommens!

Wer noch in der Lage ist, irgendeine beliebige Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden theoretisch auszuüben, hat bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe der halben Erwerbsminderungsrente liegt lediglich bei zirka 17 Prozent des letzten Einkommens!
Dies dürfte in der Regel nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Nur eine Loss of Licence Versicherung schützt Piloten und Flugschüler wirklich bei Fluguntauglichkeit

Da ein Pilot oder Flugschüler eine Leistung aus der gesetzlichen Absicherung kaum erwarten kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für (LoL-Versicherung) die einzig sinnvolle und ausreichende Absicherung bei einer Fluguntauglichkeit durch Lizenzverlust.

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Häufige Irrtümer (kurz geprüft)

  • „EM ersetzt LoL“: Nein – EM prüft irgendeine Tätigkeit (3/6 Std.), LoL zahlt bei Untauglichkeit.
  • „Einmalzahlung reicht“: Eine reine Summe ersetzt keine laufenden Kosten – Einmalbetrag höchstens ergänzend.
  • „Psyche egal“: Ausschlüsse möglich – Klauseln prüfen.
  • „Dynamik spart man sich“: Ohne Dynamik droht Kaufkraftverlust.
  • „Endalter 60 genügt“: Prüfe realistisch (63/65) – sonst Versorgungslücke.

Ist die vereinbarte LoL-Rente zu niedrig, droht eine Versorgungslücke. Eine Einmalzahlung kann hier ergänzend helfen (z. B. Umschulung/Tilgung) – sie ersetzt die laufende Rente jedoch nicht.

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Seit 1992 spezialisiert – null abgelehnte Leistungsfälle (betreut)

Als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Luftfahrt sichern wir Piloten seit 1992 passgenau ab. In allen durch uns betreuten Leistungsfällen zur Lizenzverlustversicherung gab es keine Ablehnung – weil wir von Anfang an auf saubere Klauseln, ausreichende Rentenhöhe und eine transparente Antragsstellung achten.

  • Fokus Pilot/FU: Leistungsauslöser bei bestätigter Fluguntauglichkeit (Medical)
  • Rente statt Lücke: Laufende Zahlung als finanzielle Basis, Einmalbetrag optional ergänzend
  • Klauseln & Höhe: Wir prüfen Klauseln und legen mit Ihnen die Rentenhöhe bedarfsgerecht fest

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Pre-Checkliste vor Abschluss (5 Punkte)

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FAQ: Gesetzliche EM-Rente vs. Loss-of-Licence

Warum hilft die EM-Rente Piloten selten?

Weil die EM-Prüfung das Restleistungsvermögen für beliebige Tätigkeiten heranzieht (3/6-Stunden-Grenze) – Verweisung inklusive.

Worauf prüft LoL?

Auf den bestätigten Entzug des Medicals bzw. die Fluguntauglichkeit – damit ist der Leistungsauslöser klar und früh.

Was ist die richtige Basis: Rente oder Einmalzahlung?

Die Rente ist die Basis (laufende Kosten). Einmalbetrag kann ergänzen (Umschulung/Tilgung), ersetzt die Rente aber nicht.