Seit über 30 Jahren sind wir auf Loss-of-Licence Versicherungen spezialisiert. Wir kennen die speziellen Anforderungen von Piloten und Flugschülern und sorgen dafür, dass keine Versorgungslücke entsteht. Unsere Erfahrung: noch kein von uns betreuter Fall wurde im Leistungsfall abgelehnt.
Loss-of-Licence Versicherungen unterscheiden sich erheblich von den normalen BU-Versicherungsbedingungen für Tarife für Piloten. Während Berufspiloten mit hohen Einkommen auf eine möglichst hohe Rentenabsicherung angewiesen sind, können Flugschüler von günstigeren Einstiegslösungen profitieren. Wichtig ist, die die Höhe der Absicherung realistisch am Bedarf auszurichten und mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu vermeiden.
Ein entscheidender Unterschied im Loss-of-Licence Vergleich ist die Klausel für psychische Erkrankungen. Viele internationale oder ältere Verträge schließen Psyche explizit aus – genau das ist riskant, da psychische Leiden eine der häufigsten Ursachen für Fluguntauglichkeit darstellen. Moderne Tarife berücksichtigen Psyche-Einschlüsse und bieten dadurch deutlich besseren Schutz.
Manche Versicherer bieten eine Einmalzahlung anstelle einer monatlichen Rente. Doch Vorsicht: die monatliche Rentenzahlung ist meist die bessere Wahl, da sie laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Unterhalt zuverlässig deckt. Eine Einmalzahlung kann die LoL-Rente ergänzen, ersetzt sie aber keinesfalls. Besonders bei längerer Fluguntauglichkeit zeigt sich die Dynamik einer Rente als Vorteil.
Ein Pilot sollte einen Loss of Licence Vergleich durchführen, ehe er ein Angebot für die Flugunfähigkeitsversicherung annimmt.
In Deutschland bietet nur eine geringe Zahl von Versicherern, die Verkehrsflugzeugführer in der BU-Versicherung absichern.
Von diesen wenigen Anbietern haben noch wenigere eine spezielle Vereinbarung, die den Piloten finanziell absichert, wenn er seine Tauglichkeitsklasse und damit die Lizenz verliert.
Ohne eine besondere Klausel besitzt ein versicherter Flugzeugführer jedoch keinen Schutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn er die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen verliert. Eine BU-Versicherung leistet nur, wenn man nicht mehr in der Lage seinen Beruf zu 50 Prozent auszuüben.
Verliert ein Pilot seine Lizenz beispielsweise aufgrund einer Hörschwäche, ist er durchaus noch in der Lage, seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.
Das Problem besteht darin, dass er seinen Beruf aufgrund des Verlusts der Tauglichkeitsklasse nicht mehr ausüben darf.
Eine BU-Versicherung ohne eine LoL-Klausel würde die Leistung voraussichtlich ablehnen, da der Versicherte seine Tätigkeit theoretisch eben noch zu einem höheren Prozentsatz ausüben könnte, als derjenige der eine Leistungspflicht bedingt.
Ein Pilot braucht also eine Fluguntauglichkeitsklausel in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine normale BU-Versicherung ist keinesfalls ausreichend.
Die wenigen Versicherer, die ein Angebot mit einer LoL-Klausel im Portefolio haben, haben jedoch oftmals gefährliche Deckungslücken und Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
Diese Einschränkungen und Deckungslücken können nicht unbedingt auf den ersten Blick erkannt werden. Deshalb sollte ein Pilot vorliegende Angebote der Loss of Licence Versicherung vergleichen.
Hierzu sollte er die Hilfe eines mit der Thematik Pilotenversicherung vertrauten und erfahrenen Fachmanns in Anspruch nehmen.
Welche großen Unterschiede es bei den am Markt erhältlichen Loss of Licence Versicherungen gibt können Sie hier nachlesen:
| Kriterium | Was gut ist | Warnzeichen |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Untauglichkeit per Medical/Behörde → Rente ab Bestätigung | Nur BU-50 % oder unklare Prüfmechanik |
| Psyche | Mitversichert (klar definiert) | Ausschlüsse / enge Definition |
| Verweisung | Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung | Weite Verweisungsklauseln |
| Endalter & Nachprüfung | Endalter ≥ 63/65, faire Nachprüfung | Kurze Laufzeiten, häufige/strenge Nachprüfungen |
| Leistungsform | Monatliche Rente als Basis | Nur Einmalzahlung (Lücke bei laufenden Kosten) |
| Dynamik / Nachversicherung | Dynamik 3–5 % p. a., Anlässe ohne GP | Keine Dynamik, enge Grenzen |
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Ein Flugschüler finanziert seine Ausbildung mit einem Bankdarlehen. Während der Ausbildung wird er fluguntauglich. Ohne Loss-of-Licence Versicherung bleibt er auf den monatlichen Raten sitzen – mit LoL-Rente dagegen werden Kreditraten und Lebensstandard abgesichert.
International (z. B. HDI/Howden) gibt es Varianten mit annuity (Monatsrente) oder lump sum (Einmalzahlung). Für laufende Kosten ist die Monatsrente meist überlegen; die Einmalzahlung eignet sich eher als Ergänzung für Verbindlichkeiten.
Achtung: Internationale Verträge enthalten häufig schlechtere Bedingungen als deutsche Policen – dazu zählen insbesondere Ausschlüsse bei psychischen Erkrankungen oder refraktiven Eingriffen. Ein Vergleich mit deutschen LoL-Tarifen ist daher unverzichtbar, um böse Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden.
Ein entscheidender Unterschied im Loss-of-Licence Vergleich ist die Klausel für psychische Erkrankungen. Viele internationale oder ältere Verträge schließen Psyche explizit aus – genau das ist riskant, da psychische Leiden eine der häufigsten Ursachen für Fluguntauglichkeit darstellen. Moderne Tarife berücksichtigen Psyche-Einschlüsse und bieten dadurch deutlich besseren Schutz.
Der Schutz hängt von Klauseln ab (Leistungsauslöser, Psyche, Verweisung, Endalter, Nachprüfung, Dynamik). Billig kann im Leistungsfall teuer werden.
Die monatliche Rente sichert laufende Kosten ab; eine Einmalzahlung ist sinnvoll zusätzlich für Kredite/Kapitalbedarf.
Beide Schreibweisen sind geläufig. Wir berücksichtigen Loss of License und Loss of Licence – auch im Vergleich.
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