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Die Loss of Licence Versicherung sichert im Ernstfall den Lebensstandard
An einen Flugkapitän, First Officer (Co-Pilot), aber auch an Flugschüler werden hohe Ansprüche an die körperliche und gesundheitliche Verfassung gestellt. Werden die geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, verliert der versicherte Pilot die Tauglichkeitsklasse und damit auch die Lizenz zum Führer von Flugzeugen.
Damit ist regelmäßig auch eine große Einkommenseinbuße verbunden. Die Ursachen für eine Fluguntauglichkeit können vielfältig sein. Auch relativ geringfügige Erkrankungen, die in anderen Berufen keinen Einfluss auf die weitere Berufsausübung hätten, können für einen Piloten bereits das berufliche Aus bedeuten.
Deshalb ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für den Piloten keinesfalls die richtige Wahl. Diesen BU-Versicherungen fehlt die für einen Flugzeugführer absolut notwendige Loss of Licence Klausel. Aber auch bei den wenigen Anbietern, die diese Klausel im Angebot haben, sind meist schwerwiegende Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsschutz vereinbart. Dies gilt sowohl für Angebote, die mit einer Einmalzahlung bei Fluguntauglichkeit werben, als auch für die meisten Angebote, die eine Rente bei Verlust der Tauglichkeitsklasse versichern.
Nur mit einer hervorragenden Loss of Licence Klausel ist ein Pilot bei Verlust der Tauglichkeitsklasse richtig abgesichert!
Warum die monatliche Rente die beste Wahl ist und die Einmalzahlung nur als Ergänzung dienen sollte.
| Modul | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Monatliche Rente |
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| Einmalzahlung |
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| Kombination |
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Viele Piloten verlassen sich zunächst auf die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch der Unterschied zur Loss-of-Licence Versicherung (LoL) ist gravierend: Die BU zahlt in der Regel erst, wenn eine mindestens 50-prozentige Einschränkung der beruflichen Tätigkeit vorliegt. Bei Piloten bedeutet dies: Man müsste nachweisen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr zu mindestens der Hälfte ausgeübt werden kann. Dieser Nachweis ist zeitaufwendig und führt häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.
Die Loss-of-Licence Versicherung dagegen setzt an einem völlig anderen Punkt an: Hier reicht die offizielle Feststellung der Fluguntauglichkeit durch das Medical oder die zuständige Behörde. Ob der Pilot theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass er nicht mehr fliegen darf. Damit erhalten Piloten ihre Leistungen wesentlich schneller und mit deutlich weniger juristischen Hürden.
Ein weiterer Vorteil: Während die Erwerbsminderungsrente oder eine klassische BU oft nur begrenzt Leistungen erbringen, lässt sich die LoL-Rente bedarfsgerecht anpassen. So kann das Endalter individuell festgelegt, Dynamiken vereinbart und durch Zusatzoptionen wie eine Einmalzahlung eine Versorgungslücke geschlossen werden. Damit ist die LoL die einzige Absicherung, die wirklich auf die besonderen Risiken und Anforderungen eines Piloten zugeschnitten ist.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist lediglich die Erwerbsminderung abgesichert. Die bedeutet, ein Versicherter darf nicht mehr in der Lage sein, irgendeiner beliebigen, theoretisch möglichen Tätigkeit mehr als sechs bzw. drei Stunden täglich nachzugehen.
Hierbei kommt es weder darauf an, ob eine solche Arbeitsstelle tatsächlich zur Verfügung steht noch darauf, ob sie tatsächlich ausgeübt wird. Auch wird der vorher ausgeübte Beruf hierbei nicht berücksichtigt.
Ist der in der gesetzlichen Erwerbsminderungsversicherung versicherte Pilot bei einem Tauglichkeitsverlust theoretisch noch in der Lage, irgendeine andere Tätigkeit länger als 6 Stunden am Tag auszuüben, hat er keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung könnte einen fluguntauglichen Flugzeugführer also beispielsweise auf den Beruf Pförtner verweisen.
Dies dürfte bei den meisten fluguntauglichen Piloten der Fall sein und sie hätten dann keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Zur Verdeutlichung hier eine Aufstellung wie sich der bisherige Lebensstandard zusammensetzen kann.
| Nettoeinkommen | Worauf könnten Sie verzichten? |
| 100 % | ⇐ ✂ Freizeit, Hobbys, Urlaub |
| 80% | ⇐ ✂ Sparen, Versicherungen |
| 70% | ⇐ ✂ Kosten Mobilität (Auto, öff. Verkehrsmittel) |
| 60% | ⇐ ✂ Wohnen (Miete, Hypothek, Heizung, usw.) |
| 40% | ⇐ ✂ Kleidung |
| 0% | ⇐ ✂ Nahrung |
Tritt ein Lizenzverlust aufgrund des Verlusts der Tauglichkeitsklasse ein, muss der hiermit einhergehende Verlust des Einkommens ausgeglichen werden. Hat der Pilot keine Loss of Licence Versicherung, geht mit diesem Einkommensverlust auch ein Verlust der Lebensqualität einher.
Mit einer Lizenzverlustversicherung kann die Einkommenslücke bei Fluguntauglichkeit ausgeglichen werden und der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden.
Ein Pilot ist nur mit einer hervorragenden LoL-Versicherung gegen den eintretenden Verlust des Einkommens richtig abgesichert!
Da die Ursachen für einen Lizenzverlust oftmals gering sind, ist eine Loss of Licence Versicherung für den Flugzeugführer nahezu ein Muss!
Ein Verkehrspilot verliert nach HNO-Diagnose vorübergehend sein Medical. LoL-Rente setzt unmittelbar mit der bestätigten Untauglichkeit ein und überbrückt die Zeit bis zur Wiedererlangung – ohne BU-Nachweis. Ohne LoL müsste er sich auf theoretische Verweisungstätigkeiten verweisen lassen.
LoL zahlt bei Fluguntauglichkeit (Medical/Behörde), die BU erst ab ~50 % Berufsunfähigkeit. Für Piloten ist LoL deshalb der passendere Trigger.
Meist nein. Die EM-Rente setzt voraus, dass keine andere Tätigkeit mehr möglich ist. Piloten werden oft auf andere Berufe verwiesen – ohne Leistung. LoL sichert den Lebensstandard.
Die monatliche LoL-Rente deckt laufende Kosten verlässlich ab. Eine Einmalzahlung kann ergänzen, ersetzt die Rente aber nicht.
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