Viele Piloten fragen sich, ob bei der Loss-of-Licence Versicherung eine
Beitragsrückzahlung möglich ist, wenn kein Leistungsfall eintritt.
Grundsätzlich gilt: Die reine LoL ist eine Risikoversicherung – Beiträge werden nicht erstattet.
Eine Auszahlung entsteht nur in Verbindung mit Überschussansammlung oder einer Kombination mit
einer Lebens- oder Rentenversicherung.
→ Mehr Details im Vergleich Einmalzahlung vs. Rentenlösung
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Autor: Ralf D. Weinand · Experte für LoL-Versicherungen
Zuletzt aktualisiert:
Loss of Licence Versicherung mit Auszahlung des Beitrags am Laufzeitende
Oft fragt ein Pilot vor Abschluss der Versicherung, ob der Beitrag der für die Loss of Licence Versicherung gezahlt wurde, zurückgezahlt wird, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Die Pilotenversicherung ist grundsätzlich eine Risikoversicherung. Tritt kein Versicherungsfall ein, sind die gezahlten Beiträge als Risikobeitrag nicht rückzahlbar.
Man muss sich dies vorstellen wie eine Unfallversicherung. Tritt kein Unfall ein, der eine bleibende Invalidität nach sich zieht, ist der Beitrag als Risikobeitrag ebenfalls nicht rückerstattungsfähig.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, den gezahlten Beitrag am Laufzeitende ausgezahlt zu bekommen
Der Beitrag für die LoL-Versicherung ist grundsätzlich immer ein Risikobeitrag, der dazu dient, die entstehenden Versicherungsfälle auszahlen zu können.
Die Kalkulation der Lizenzverlustversicherung ist so gestaltet, dass hierbei Überschüsse entstehen. Diese Überschüsse werden in der Regel als Sofortgutschrift auf den Tarifbeitrag angerechnet, so dass lediglich der günstigere Zahlbeitrag oder Nettobeitrag zu zahlen ist.
Möglichkeit 1:
Da die Überschüsse als Sofortgutschrift auf den Tarifbeitrag angerechnet werden und vom Bruttobeitrag abgezogen werden, ist der Zahlbeitrag (Nettobetrag) niedriger als der Tarifbeitrag.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Überschüsse verzinslich ansammeln zu lassen und am Laufzeitende der LoL-Versicherung auszahlen zu lassen.
Allerdings verteuert sich dann der zu zahlende Beitrag. In diesem Fall werden die Überschüsse nicht vom Bruttobeitrag der LoL-Versicherung abgezogen, sondern wie in einer Art Sparvertrag verzinslich angesammelt. Zu zahlen ist in diesem Fall also der Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag.
Möglichkeit 2:
Als zweite Möglichkeit einer Auszahlung am Ende der Laufzeit der Fluguntauglichkeitsversicherung hat der Pilot die Option die Loss of Licence Versicherung mit einer Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung zu verbinden.
Hierbei ist die Loss of Licence Versicherung jedoch genau wie bei der Variante in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung lediglich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Dies hat dann die Konsequenz, dass entweder nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann oder nur der äußerst wichtige Teil der Fluguntauglichkeitsversicherung unter Beibehaltung der Hauptversicherung, also der Lebens- oder Rentenversicherung.
Diese Tatsache sollte ein Pilot unbedingt bedenken, wenn er eine solche Kombination abschließt. Das Schicksal der Loss of Licence Versicherung teilt das Schicksal der Lebens- oder Rentenversicherung.
Auch bei dieser Variante erhöht sich der Beitrag für das Versicherungspaket. Die zusätzlichen Kosten für die Lebensversicherung oder Rentenversicherung muss der versicherte Pilot zusätzlich tragen.
Auch bei dieser Variante werden die Überschüsse für den Teil der Loss of Licence Versicherung von dem Beitrag der LoL-Versicherung abgezogen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, anstatt der Überschussverrechnung die Überschüsse ebenfalls verzinslich anzusammeln.
Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung Pilot
Nachfolgend eine Übersicht wie sich die Kosten der Loss of Licence Versicherung in verschiedenen Varianten auswirken.
Zugrunde gelegt wurde folgende Daten: Pilot, First Officer, Alter bei Abschluss der LoL-Versicherung 25 Jahre, Laufzeit der BU-Versicherung bis Endalter 63, 2500,-- Euro monatliche BU-Rente bei Fluguntauglichkeit, keine besonderen Gefahrerhöhungen, Nichtraucher, Tarifstand 2020
| Variante | Beitrag | Auszahlung |
|---|---|---|
| Loss of Licence als Risikoversicherung | Brutto ca. 225 €/Monat Zahlbeitrag ca. 183 €/Monat |
keine Auszahlung |
| RLV + LoL als Risikoversicherung | Brutto ca. 225 €/Monat Zahlbeitrag ca. 225 €/Monat |
Auszahlung ca. 36.000 € |
| Rentenversicherung + LoL (Überschussverrechnung) Garantierte Altersrente ca. 160 €/Monat mit Überschüssen ca. 360 €/Monat (lebenslang) Alternativ: Einmalzahlung |
Brutto ca. 357 €/Monat Zahlbeitrag ca. 314 €/Monat |
Auszahlung ca. 102.000 € |
| Rentenversicherung + LoL (Ansammlung Überschüsse) Garantierte Altersrente ca. 160 €/Monat mit Überschüssen ca. 475 €/Monat (lebenslang) Alternativ: Einmalzahlung |
Brutto/Zahlbeitrag ca. 355 €/Monat | Auszahlung ca. 135.000 € |
Aus der obigen Tabelle lässt sich erkennen, dass eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Loss of Licence Versicherung auch immer mit höheren Kosten verbunden ist.
Als Vorteil dieser Kombinationen kann natürlich gesehen werden, dass der Pilot sich auch eine Altersvorsorge mit dieser Variante aufbauen kann.
Nachteilig ist allerdings, dass der Pilot die Koppelung mit einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung bei einem finanziellen Engpass nicht rückgängig machen kann. Es kann, wenn dieser Fall eintritt nur die gesamte Versicherung gekündigt werden oder die Fluguntauglichkeitsversicherung aus der Kombination gekündigt werden. Dies ist allerdings insofern gefährlich, weil aufgrund seit Abschluss der originären Versicherung meist einige Jahre vergangen sind und beim Abschluss einer neuen Pilotenversicherung ein neues Eintrittsalter zugrunde gelegt wird, was die Kosten einer LoL-Versicherung wieder erhöhen würde. Außerdem kann es passieren, dass wegen zwischenzeitlich aufgetretenen Krankheiten oder gesundheitlicher Probleme eine neue Loss of Licence Versicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann oder nur mit Risikoausschluss angenommen werden kann.
Weiterhin muss ein hervorragender Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten nicht auch zwangsläufig ein hervorragender Anbieter für die Altersvorsorge sein.
Wir raten aus diesen Gründen von kombinierten Produkten ab. Es ist meist besser, wenn der Pilot die Loss of Licence Versicherung und die Altersvorsorge trennt. Wir beraten Sie auch hierzu gerne.
Die reine LoL ist eine Risikoversicherung; Beiträge werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine Auszahlung entsteht nur, wenn Überschüsse angesammelt werden oder wenn LoL mit einer Renten-/Kapitallebensversicherung kombiniert wird – beides ist teurer.
Bei der Verrechnung senken Überschüsse den Zahlbeitrag (günstiger, keine Auszahlung). Bei der Ansammlung werden Überschüsse verzinslich gesammelt und am Laufzeitende ausgezahlt (Auszahlung möglich, aber höherer Beitrag).
Nur mit Vorsicht: Die LoL ist dann eine Zusatzversicherung zur Hauptpolice. Kündigung/Beitragsfreistellung der Hauptpolice kann die LoL mitreißen. Trennung von Absicherung (LoL-Rente) und Altersvorsorge bleibt flexibler.
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